Full (Transkription Nr. 2294)

Schulort Full
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 213-214v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Leuggern
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Full-Reuenthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Full (Niedere Schule, katholisch)

bericht, vnd vnd beschaffenheit, der schuehl, Jn der gemeindt full, Jm ambt Leüggern,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Gesamt

Erstlich, ist es ohn gefehr Siben oder acht, Ja wie ich Meine Neüe Jahr schuehl, zweytens, ist die schuehl in des schuelmeisters Hauß, vnd bezieht Kein Hauß zinß darvon, dritdens, ist der schuehl Meister Ein bürger in der gemeindt, vnd hat sich Er Hat sich dahin verheürathet, zu vor war er zu Hauß in Hetten schweill, Jn dem ab ambt. Leüggern, alt ist er fünff vnd viertzig {jahr,} vnd Siben Monath, Kinder Hat er Keine, Mittel Hät er so vill, daß er sich mit übel zeit vnd arbeiten so Ehrlich erhalden Kan,
die schuehl Hat alzeit ihren anfang geNohmen zu Martini, vnd gewehret biß ostern, Jn dem sommer ist Niemahl Keine geweßt, die Eltern zahlen den Lohn von Jhren Kinderen, 10 bz. von Einem Kindt, aber sie beschweren Sich, vnd von den armen bekomt er den Lohn gar nit, in deme es doch vil arme seynd, von der kirchen Hat er zwey große Thaller sonst gar Nichts, ||[Seite 2] Jn klaßen seynd die kinder Nicht ab getheilt, die knaben Lehrnen gemein schreiben vnd Leßen wie auch das Trukhte, die Mägtlein Nur daß #druckte## wider Lehren sie den Nothwendigen vnderricht Christlicher Religion,
Heüßer seynd in fuhl Sibenzehen, weil aber Jn denen Meristen Heüsern zwey Haus Haltungen seynd, Jn Teillen Trey, so seynd dan über Haubt Jn full Hauß Haltungen, etc. zwey vnd dreisig, Kinder in full wohnen von Siben biß 14 Jahr, 19 Nemlich 9 {10} Knaben 9 Mägtlein,
Von disen aber Komen nit Mehr in die schuehl als zehen, Nemlich 6 {8} Knaben 2 Mägtli, Hab auch Niemahl Mehr Kinder gehabt auf das Höchste als 12 oder 14 oder 16, daß in die schuehl Komen seynd,
über das Haben Mir eine Starckhe Stund, für verwaßne Leüth auf Leüggern zu Lauffen,
Reüenthall eine viertel Stundt von full welches orth mit full Ein gemeindt auß machen wolten Jhre Kinder auf fuhl Jn die {schuel} schickhen weillen auch sie drey viertel Stundt auf Leüggern Haben, wan sie ohne schuehl Lohn Könten wie auf Leüggern, kinder seynd dort 11 Nemlich 4 Knaben, Siben Mägtlein, waren alßo in full vnd Reüenthall sambtlich kinder 30 12 Knaben, acht zehen Mägtlein, aber auch Nur Siben waren in die schuel gangen von Reüenthall ||[Seite 3] die schuehl fangt an am Morgen vom achtur vnd wehret biß ölf vhr, von zwolffen biß Nach Mittag 3 vhr, Jn Reüenthall seynd Hüser Namlich 14 seynd aber auch wie in full, vilmahl 2 behaußungen, vnd Hauß Hauß Haltungen vnder Einem Tach, seynd also 17 Hauß Haltungen, in fuhl vnd Reüenthall, zu samen seynd Heüßer, 31 vnd Hauß Haltungen 49 Es Laßt Hiemit die gantze gemeindt fuhl den ge Ehrten bürger Statthalter bittlich Ersuchen für vnß daß wort zu führen, vnd vnßer Barthey an zu Nemen, dann Mir Haben alle Kintliche zu flucht vnd vertrauen zu Jhnen, dan für Einen solchen Lohn Kan Man nit schuehl Halten, ver Nünfftdige Menner Müßen selbsten sagen der Lohn zahle bloß die vnmuß will geschweigen die Müeh waß Man vnß biß Tato auß der Kirchen an die schuehl geben, Hette nit daß Brodt aus gemacht, was Man auch denen armen Hette geben Müßen, wan sie auf Leüggern Hetten Komen Könen wie andere Mir seynd ja auch Lants Kinder wie die so auf Lüggern Jn die schuehl Könen gehörte ja auch vnsere schuehl aus der Kirchen zu vnder Halten daß der weg so weit ist von vns auf Leüggeren Könen Mir ja Nichts darvor den Kindren ist ja nit Möglich ein so weiten weeg zu gehen

Unterschrift

Mir Empfehlen vnß Jhro gunst vnd gewogenheit dem vill ge Ehrten burger Statt Halter in zurzach
Jch Lüthi hauß bescheint daß obige Worta als gemeit verwalter

Zitierempfehlung: